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2023-01-28 06:40| 来源: 网络整理| 查看: 265

Allgemeines zu COVID-19

Die Infektionskrankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019, übersetzt: Coronavirus Krankheit 2019) wird durch den Erreger SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2, übersetzt: schweres akutes respiratorisches Syndrom Coronavirus-2) verursacht.

Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein nach wie vor vergleichsweise neues Virus, das sehr ansteckend ist. Es kann eine milde aber auch – vor allem bei zunehmendem Alter bzw. bestimmten Vorerkrankungen – schwer verlaufende Krankheit (COVID-19) verursachen und bei einem Teil der Infizierten auch zu länger anhaltenden Folgen führen (Long COVID).

Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die Einatmung von virushaltigen Partikeln, die infizierte Personen beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen ausscheiden.

Häufige Symptome sind Husten, Fieber und Schnupfen. Der Krankheitsverlauf variiert stark in Symptomatik und Schwere, es können symptomlose Infektionen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen und Tod auftreten. Die überwiegende Zahl der Infektionen führt nicht zu einem schweren Krankheitsverlauf.

Um die Fallzahlen so gering und insbesondere schwere Verläufe und Langzeitfolgen so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass Impflücken geschlossen werden, Testangebote insbesondere in vulnerablen Bereichen wahrgenommen und die klassischen Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. die Isolation Infizierter) fortgesetzt werden. Darüber hinaus sollte man insbesondere in Innenräumen die Basismaßnahmen AHA + A + L (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Maske tragen, Nutzung der Corona-Warn-App und Lüften) weiter beachten.

Einen umfassenden Überblick über die aktuelle epidemiologische Lage in Deutschland geben die täglichen und wöchentlichen Lageberichte des Robert Koch-Institutes (RKI).

Möglichkeiten des Einsatzes von COVID-19 Arzneimitteln

Wenn Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben und für Sie das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht (z. B. ältere Personen oder Personen mit Vorerkrankungen), sollten Sie sich umgehend von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu Möglichkeiten einer Behandlung beraten lassen. Es stehen eine Reihe von wirksamen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19 zur Verfügung. Damit diese Arzneimittel bestmöglich wirken, muss die Behandlung unverzüglich innerhalb weniger Tage nach einem positiven Test und dem Auftreten von Symptomen begonnen werden.

Vor einer COVID-19-Infektion – Präexpositionsprophylaxe

Immungeschwächten Personen, bei denen die COVID-19-Impfungen nur eingeschränkt wirken, oder Personen, die nicht geimpft werden können und ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine vorbeugende Therapie mit monoklonalen Antikörpern, die die Erreger neutralisieren (mMAK). Personen, die ein besonders hohes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken, sollten sich dazu bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt erkundigen.

Vor der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern sollten Informationen zu Wirksamkeit gegen zirkulierende Virusvarianten beachtet werden.

In den ersten Tagen einer Corona-Infektion

Monoklonale Antikörper

Monoklonale Antikörper (MAK) sind direkt gegen das SARS-CoV-2-Virus gerichtet. Die biotechnologisch hergestellten Antikörper sollen das Andocken der Viren an Zellen verhindern und so die Infektion eindämmen. Sie können zur frühzeitigen Therapie bei mit Corona infizierten Personen eingesetzt werden, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (z. B. mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems). In Deutschland können verschiedene monoklonale Antikörper zur Behandlung von COVID-19 eingesetzt werden.

Dazu zählen die Antikörper Ronapreve® (Casirivimab/Imdevimab), Xevudy® (Sotrovimab) und Evusheld® (Tixagevimab/Cilgavimab), von denen in Deutschland vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) Kontingente zentral bereitgestellt wurden.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission am 7. Dezember 2021 das Anwendungsgebiet des monoklonalen Antikörpers RoActemra® (Tocilizumab) zur Behandlung von Erwachsenen mit schwerem COVID-19-Verlauf erweitert.

Patientinnen und Patienten erhalten ein MAK-haltiges Arzneimittel je nach Anwendungsgebiet und Art der Anwendung in Form einer einmaligen intravenösen Infusion oder als subkutane oder intramuskuläre Injektion(en). Die Behandlung sollte unter Bedingungen erfolgen, die eine schnelle Behandlung einer Infusionsreaktion/allergischen Reaktion ermöglichen, da die monoklonalen Antikörper diese auslösen können.

Die vom Bund beschafften MAK-haltigen Arzneimittel werden über bestimmte Krankenhausapotheken zur Verfügung gestellt, die Liste können Sie hier einsehen. Weitere Informationen zu monoklonalen Antikörpern erhalten Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts. Einige MAK-haltige COVID-19-Arzneimittel werden inzwischen von den jeweiligen Zulassungsinhabern selbst vertrieben und sind auf dem regulären Weg über Apotheken und Krankenhausapotheken erhältlich.

Orale antivirale Arzneimittel gegen COVID-19Teil des 7-Punkte-Plans und damit der Maßnahmen für den Herbst und Winter ist ein Hausarztkonzept zum Einsatz antiviraler Arzneimittel gegen COVID-19. Zudem werden Arzneimittel für Pflegeheime in ausreichender Menge bereit stehen.

Paxlovid®

Paxlovid® (Wirkstoffe: Nirmatrelvir/Ritonavir) des US-Pharmaunternehmens Pfizer ist das erste antivirale Arzneimittel, das in der EU zur oralen Behandlung von COVID-19 zugelassen ist. Es stoppt die Vermehrung des Virus in den Zellen und damit auch die Vermehrung des Virus im Körper. Das Arzneimittel in Tablettenform wird bei Erwachsenen ab 18 Jahren angewendet, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln. Paxlovid® kann seit dem 25. Februar 2022 ärztlich verordnet und über Apotheken beim Großhandel bestellt werden. Um eine schnellstmögliche Prüfung und Beginn einer Behandlung von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen mit antiviralen COVID-19-Therapeutika sicherzustellen, wurden im August 2022 ausnahmsweise zusätzliche Bevorratungs- und Abgabemöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzten sowie für vollstationäre Pflegeeinrichtungen geschaffen.

Mit Paxlovid® lässt sich die Wahrscheinlichkeit einer Krankenhauseinweisung bei älteren Menschen nach einer Coronavirus-Infektion um 90 Prozent senken, die Sterblichkeit um 70 Prozent. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen eine Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Durchfall, Erbrechen und Kopfschmerzen. Nicht empfohlen wird das Medikament für Schwangere und Stillende sowie Kinder und Jugendliche. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Vor Anwendung des Arzneimittels muss die Ärztin oder der Arzt patientinnen- und patientenindividuell mögliche Wechselwirkungen mit anderen regelmäßig einzunehmenden Arzneimitteln der Patientin oder des Patienten überprüfen. Anpassungen der Einnahme können nötig sein.

Lagevrio®

Ebenfalls bereits verfügbar ist das orale, antivirale Arzneimittel Lagevrio® (Wirkstoff: Molnupiravir) des Unternehmens Merck Sharp & Dohme. Zwar steht dessen Zulassung noch aus, es wurde jedoch auf der Grundlage einer Bewertung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom Bundesministerium für Gesundheit vom Bund beschafft und kommt seit dem 3. Januar 2022 zum Einsatz. Mehr zu Lagevrio® erfahren Sie hier.

Weitere antivirale Mittel: Verschiedene Arzneimittel können bei einer COVID-19-Erkrankung eingesetzt werden. Eine Übersicht über in der EU zugelassenen Mittel finden Sie hier.

Remdesivir

Im Juli 2020 erhielt das Arzneimittel Veklury® (Wirkstoff: Remdesivir) eine bedingte Zulassung in der Europäischen Union (EU) für die Therapie von COVID-19 bei Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren) mit einer Lungenentzündung, die eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr, aber keine invasive Beatmung benötigen. Seitdem kommt der antivirale Wirkstoff, der ursprünglich zur Behandlung der Viruserkrankung Ebola entwickelt wurde, bei speziellen Fällen in frühen Krankheitsphasen zum Einsatz.

Bei einer schweren COVID-19-Erkrankung

Dexamethason

Dexamethason ist in einer Vielzahl von zugelassenen Arzneimitteln als Wirkstoff enthalten, die unspezifisch entzündungshemmend, antiallergisch und immunsuppressiv wirken. Die auf dem Portal für wissenschaftliche Medizin (AWMF) veröffentlichte medizinische Leitlinie zur stationären Therapie von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 empfiehlt den Einsatz des Kortisonpräparates auch zur Therapie von schwer erkrankten COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Der Ständige Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB), die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut sowie verschiedene Fachgesellschaften veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Hinweise zur Therapie von COVID-19.

Kontinuierliche Sicherheitschecks bei Arzneimitteln

Gut zu wissen: Wie auch bei den COVID-19-Impfstoffen werden der Nutzen und die Risiken aller zugelassenen Arzneimittel, die zur Behandlung von COVID-19 eingesetzt werden, fortlaufend und umfassend überprüft. Das gewährleistet unter anderem die Sicherheit und Wirksamkeit der Therapieoptionen. Dabei kann es vorkommen, dass die zuständigen Behörden den Einsatz einzelner Arzneimittel nicht mehr bzw. nur eingeschränkt empfehlen oder den Personenkreis eingrenzen, für den sie infrage kommen. Mitunter werden in der Öffentlichkeit auch Behandlungsmöglichkeiten diskutiert, die in der Europäischen Union (EU) – und damit auch in Deutschland – noch gar nicht zugelassen sind. Das bedeutet, dass die notwendigen Bewertungsverfahren entweder erst noch eingeleitet werden müssen oder noch nicht abgeschlossen sind, die eine Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung darstellen. Eine Übersicht, welche COVID-19-Arzneimittel derzeit in der EU zugelassen sind bzw. sich im Prüfverfahren befinden, finden Sie auf der Website der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Welche COVID-19-Arzneimittel bereits in Deutschland angewendet werden, erfahren Sie auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).



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